Das Institut


Das Institut

Auf einen Blick


Das Institut Finanzen und Steuern greift seit über 70 Jahren wissenschaftlich aktuelle Fragen der Finanz- und Steuerpolitik mit Schwerpunkt im Unternehmenssteuerrecht auf. Ziel der Institutsarbeit ist es, den wissenschaftlichen Dialog zu fördern und im Rahmen des Diskurses Raum für die unterschiedlichen Perspektiven zu bieten. Besonderes Anliegen ist dabei, die steuersystematischen Zusammenhänge aktueller Themen und im Weiteren die verfassungsrechtlichen Wurzeln aufzuzeigen sowie das Zusammenspiel zwischen Einnahmen- und Ausgabenseite transparent zu machen. Im Vordergrund steht die öffentliche, d.h. transparente Diskussion, die sich an die interessierte Allgemeinheit richtet und ihr auch offensteht. Oberste Priorität für das ifst hat hierbei die wissenschaftliche und politische Neutralität. Aufgearbeitet werden praxisrelevante Fragestellungen durch Studien und Analysen namhafter Mitglieder der Wissenschaft, Verwaltung, Rechtsprechung, Beratung und Wirtschaft; die Veröffentlichungen erfolgen über die renommierte ifst-Schriftenreihe und können beim ifst gegen eine Schutzgebühr bzw. beim Fachverlag Otto Schmidt bezogen werden. In seiner Funktion der wissenschaftlich ausgewogenen Institution nimmt das ifst auch auf Einladung des Deutschen Bundestages an den Anhörungen des Finanzausschusses teil. Vortragsveranstaltungen mit dem Ziel der Förderung des Steuerrechts runden den institutionellen Rahmen ab.


Seit seinem Bestehen ist das Institut Finanzen und Steuern als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Die wissenschaftliche Leitung und Geschäftsführung des Instituts Finanzen und Steuern lag von Juni 2010 bis April 2021 bei Frau Prof. Dr. Johanna Hey, Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität zu Köln. Seit Mai 2021 ist Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff wissenschaftlicher Direktor des Instituts Finanzen und Steuern. Der Vorstand setzt sich zusammen aus Vertretern der Wissenschaft (Leitung), Wirtschaft, Rechtsprechung und Verwaltung. Das Kuratorium setzt sich aus rund 40 Personen zusammen, vertreten sind das Spektrum der Bundestagsfraktionen, die Wissenschaft, Verwaltung, Beratung, Wirtschaft und nicht zuletzt Nicht-Regierungsorganisationen.

Vorstand


Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff

Wissenschaftliche Direktor

  • Präsident des Bundesfinanzhofs a.D.

    • Vorstandsmitglied des Instituts Finanzen und Steuern, seit 1. Mai 2021 Wissenschaftlicher Direktor. 
    • 1975 bis 1980 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster, nach Referendarzeit 1984 2. juristisches Staatsexamen. Bis 1987 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Heidelberg. 1987 Richter auf Probe am Finanzgericht Düsseldorf, gleichzeitig wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. 1989 Ernennung zum Richter am Finanzgericht. 1991 Referatsleiter im Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern; 1992 Ernennung zum Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern; 1996 Vorsitzender Richter am Finanzgericht, zudem von 1992–1996 im zweiten Hauptamt Richter am Oberverwaltungsgericht, 1995–1996 Richter am Landesverfassungsgericht. Vom Wintersemester 1992/1993 bis zum Sommersemester 1997 Lehrauftrag an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald. Zum 1. Januar 1997 Berufung zum Richter am Bundesfinanzhof; 2001 bis Oktober 2011 als Nachfolger von Klaus Winter Richter am zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Seit Sommersemester 2001 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen.
    • Am 17. November 2006 Verleihung der Ehrendoktorwürde der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Im November 2007 Bestellung zum Honorarprofessor an der Eberhard Karls Universität Tübingen.
    • Seit 2009 Vorsitzender des Präsidiums der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission. Außerdem Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Berliner Steuergespräche e.V.; seit 2011 zudem Vorsitzender der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft. Zusammen mit Paul Kirchhof und Hartmut Söhn gibt er einen Großkommentar zum Einkommensteuergesetz heraus.
    • Am 31. Oktober 2011 Verleihung des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
    • Vom 31. Oktober 2011 bis 31. Juli 2020 Präsident des Bundesfinanzhofs.

Berthold Welling
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

  • Geschäfstführer des VCI – Verband der Chemischen Industrie e.V.

    • VCI-Geschäftsführer mit den Verantwortungsbereichen Recht und Steuern.
    • Zuvor langjähriger Leiter der Steuerabteilung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. und indessen als Bereichsleiter für die juristischen Abteilungen des BDI verantwortlich sowie als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei in München tätig.

Prof. Dr. Johanna Hey

  • Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität zu Köln

    • Seit 2023 Vorsitzende des Vorstands der Berliner Steuergespräche e.V.
    • 2021 bis 2023 Prorektorin für Internationales an der Universität zu Köln
    • Seit 2006 Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität zu Köln
    • Von 2010 bis 30. April 2021 Wissenschaftliche Direktorin des Instituts Finanzen und Steuern e.V., seit 1. Mai 2021 Vorstandsmitglied 
    • 1990–1994 Studium der Rechtswissenschaften sowie zwei Semester Humanmedizin an der Universität Würzburg. 1994 Forschungsaufenthalt an der University of California, Berkley. Erstes Juristisches Staatsexamen 1994. Promotion bei Prof. Dr. Joachim Lang 1996 (Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in Europa), ausgezeichnet mit dem Albert-Hensel-Preis der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft. 1997 Zweites Juristisches Staatsexamen. 1998–1999 Lise-Meitner-Stipendiatin. Habilitation am Institut für Steuerrecht, Universität zu Köln 2001 (Steuerplanungssicherheit als Rechtsproblem), ausgezeichnet mit dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis. 2002–2006 Inhaberin des Lehrstuhls für Unternehmenssteuerrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Seit 2006 Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität zu Köln. 2007 Forschungsaufenthalt an der Law School der New York University.
    • Von 2004 bis 2012 Präsidiumsmitglied und erste Vizepräsidentin des Deutschen Hochschulverbandes. Seit 2006 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. Seit 2008 gesamtverantwortliche Herausgeberin des EStG/KStG-Kommentars Herrmann/Heuer/Raupach. Seit 2010 Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages.
    • Von 2011 bis 2016 Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft.
    • Von 2011 bis 2020 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).
    • Seit 2015 geschäftsführende Herausgeberin der Zeitschrift für die gesamten Steuerwissenschaften Steuer und Wirtschaft.
    • Trägerin des Hans Kelsen-Preises 2015 der Universität zu Köln.
    • Seit 2020 Mitglied der Akademie der Wissenschaften und der Künste Nordrhein-Westfalen.
    • Arbeitsschwerpunkte: Verfassungs- und europarechtliche Grundlagen des Steuerrechts, Einkommen- und Unternehmensteuerrecht.

Dr. Rolf Möhlenbrock

  • ehem. Steuerabteilungsleiter im Bundesministerium der Finanzen

    • 1984–1990 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Madrid, Staatsexamina und Promotion
    • 1990–1996 Verschiedene Tätigkeiten an der Universität Göttingen, u.a. Wissenschaftlicher Assistent von Prof. Dr. Henckel(Tätigkeitsschwerpunkt Wirtschafts- und Insolvenzrecht)
    • 1996–1997 Referendariat
    • 1998 Referent der Geschäftsführung beim Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland e. V. (BTG)
    • 1998–2000 Sachgebietsleiter in der Niedersächsischen Finanzverwaltung
    • 2000–2008 Referent beim Bundesministerium der Finanzen, Steuerabteilung
    • 2008–2015 Referatsleiter beim Bundesministerium der Finanzen, Steuerabteilung
    • 2015–2018 Unterabteilungsleiter beim Bundesministerium der Finanzen
    • 2018–2023 Steuerabteilungsleiter beim Bundesministerium der Finanzen
    • Vorstandsmitglied des Instituts Finanzen und Steuern

Dr. Rainer Kambeck

  • Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand in der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)

    • Dr. Rainer Kambeck hat nach seinem VWL-Studium an der Universität zu Köln mit einer Arbeit zu Wachstumseffekten der Kapitaleinkommensbesteuerung promoviert.
    • Er leitete acht Jahre lang den Kompetenzbereich Öffentliche Finanzen im Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI). Davor arbeitete er in verschiedenen wissenschaftlichen Positionen unter anderem im RWI und in der Universität zu Köln.
    • Der gebürtige Dierdorfer (Rheinland-Pfalz) ist seit 2006 Mitglied im Arbeitskreis Finanzwissenschaft beim Bundesministerium der Finanzen.
    • Er ist Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand in der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und Vorstandsmitglied im Institut Finanzen und Steuern.

Dr. Monika Wünnemann

  • Abteilungsleiterin Steuern und Finanzpolitik beim Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

    • Studium der Rechtswissenschaften in Münster, Köln, Lausanne und Referendariat in Berlin.
    • Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Promotion an der Universität Potsdam.
    • Von 1998 bis 2008 Tätigkeit im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht bei der Industrie- und Handelskammer zu Berlin, gleichzeitig ehrenamtliche Richterin am Finanzgericht Berlin/Brandenburg.
    • Von 2008 bis 2010 Lehrauftrag an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.
    • Von 2008 bis 2013 Referentin in der Abteilung Steuern und Finanzpolitik beim Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI).
    • Von 2013 bis Februar 2018 Leitung der Abteilung Steuern und Zölle beim Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA).
    • Seit Februar 2018 Leitung der Abteilung Steuern und Finanzpolitik beim Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI).
    • Vorstandsmitglied des Instituts Finanzen und Steuern.

Geschäftsstellenleitung


Eva Greil

  • Geschäftsstellenleiterin

    • Seit Januar 2021 Geschäftsführerin des Instituts Finanzen und Steuern.
    • Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht und Referendariat in Frankfurt am Main.
    • Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Bankrecht von Prof. Dr. Katja Langenbucher.
    • Masterstudium im Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Potsdam.
    • 2013–2016: Tätigkeit in der Steuerberatung (Deloitte/PwC) im Bereich Internationales Steuerrecht, insbesondere Verrechnungspreise.
    • 2016–2018: Tätigkeit in der Steuerabteilung beim Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) in der (steuer-)politischen Interessenvertretung.
    • 2018–2020: Tätigkeit in der Steuerabteilung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. (BDI); verantwortlich für die Referate Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Bilanzsteuerrecht.
    • Zudem Leiterin des Women of IFA Network (WIN) der Region Berlin-Brandenburg der Deutschen Vereinigung für Internationales Steuerrecht (IFA).

Tel.: 0160 7016587

e.greil@ifst.de



Dorit Weiske

Assistenz und Lektorat

Tel.: 030 92153100

d.weiske@ifst.de

Kuratorium


Rund 40 Persönlichkeiten insbesondere aus den Mitgliedsunternehmen bilden das Kuratorium, das das Institut hinsichtlich der wissenschaftlichen Ausrichtung und Themenwahl berät. Dem Kuratorium gehören oder gehörten zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vorsitzende des Finanzausschusses und die steuer- und finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen an.

Vorsitzender des Gesamt-Kuratoriums ist Dr. Ludolf v. Wartenberg (vormalig u.a. Hauptgeschäftsführer und Präsidiumsmitglied des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V.; MdB und Staatssekretär a.D.), Vorsitzender des geschäftsführenden Ausschusses des Kuratoriums ist Prof. Dr. Christian Kaeser (Leiter der Konzernsteuerabteilung der Siemens AG). Satzung

Beirat


Die breite personelle Ausgestaltung des ifst-Vorstandes, der neben Vertretern der großen wirtschaftlichen Interessenverbände auch Persönlichkeiten aus der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung umfasst, dient der Abbildung eines breiten Themenspektrums und der Wahrung von Neutralität. Ergänzend hierzu wurde im Jahr 2021 ein Programmbeirat initiiert, der zur wissenschaftlichen Ausrichtung des ifst beitragen, einen breiten wissenschaftlichen Austausch gewährleisten und Impulse für neue steuer- und finanzrechtliche Themen geben soll. Der Programmbeirat ergänzt die bestehenden Organe des ifst. Mitglieder des Programmbeirates sind: 

Prof. Dr. Frank Hechtner

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

 

Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad

 Universität Tübingen

 

Prof. Dr. Deborah Schanz

Ludwig-Maximilians-Universität München

 

Prof. Dr. Matthias Valta

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

 

Prof. Dr. Marcel Krumm

Westfälische Wilhelms-Universität Münster

 

Idee und Gründung Sommer 1949


Das Institut Finanzen und Steuern geht auf eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Vereinigten Wirtschaftsgebiets im Jahr 1948 zurück. In parlamentarischen und unternehmerischen Kreisen wie auch in der Finanzverwaltung erkannte man die Dringlichkeit einer Abkehr von der bisherigen klassischen Steuerpolitik. Diese sah ihre vordringliche Aufgabe drin, das Gleichgewicht des öffentlichen Haushalts sicherzustellen, indem sie eindimensional von der Ausgabenschätzung der öffentlichen Hand ausging. Dieser klassischen Steuerpolitik wurde als Idee eine bewegliche Steuerpolitik gegenübergestellt, bei der Steuergesetzgebung und Steuerverwaltungspraxis den Erfordernissen der jeweiligen wirtschaftlichen Situation angepasst werden sollten und gleichzeitig die Ausgabenschätzung der öffentlichen Hand in den Blick genommen wird. Die Initiative zu einer solch „beweglichen Steuerpolitik“ sollte ausgehen von einem „möglichst in lebensnaher Form arbeitenden Institut für Finanzen und Steuern“.

Im Spätsommer 1949 fand die Gründungsversammlung des Instituts Finanzen und Steuern in Frankfurt am Main statt. Als Träger und Mitarbeiter des Instituts wurden im Sinne des angestrebten Interessenausgleichs Persönlichkeiten aus der Wirtschaft und der Verwaltung mit besonderer Fachkompetenz gewählt.

Zweck des Instituts ist satzungsgemäß die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Steuerwesens. Verwirklicht wird dies zunächst insbesondere dadurch, dass das Institut

  • auf dem Gebiet des Finanz- und Steuerwesens Material sammelt und wissenschaftliche Analysen durchführt und
  • zu aktuellen steuerrechtlichen Streitfragen Stellung nimmt.
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