Das Institut Finanzen und Steuern begleitet seit nunmehr über 70 Jahren wissenschaftlich aktuelle Fragen der Finanz- und Steuerpolitik mit Schwerpunkt im Unternehmenssteuerrecht.
Ziel der Institutsarbeit ist es, den Dialog zwischen Politik, Finanzverwaltung und Wirtschaft zu fördern. Besonderes Anliegen ist dabei, steuersystematische Zusammenhänge sowie das Zusammenspiel zwischen Einnahmen- und Ausgabenseite transparent zu machen. Neben der Problemanalyse steht die Erarbeitung konkreter Lösungsvorschläge und deren öffentliche Diskussion im Vordergrund. Dabei wahrt das Institut wissenschaftliche Neutralität. Aufgearbeitet werden die praxisrelevanten Fragestellungen durch Gutachten namhafter Wissenschaftler; die Veröffentlichung erfolgt über die renommierte ifst-Schriftenreihe.
Durch den fachlichen Austausch mit Kollegen der Bundestagsfraktionen, Finanzverwaltung und Wirtschaft können offene Fragen und Brennpunkte der Steuerpraxis schnell aufgegriffen und wissenschaftlich vertieft werden. Vortragsveranstaltungen geben hierzu einen institutionellen Rahmen.
Seit seinem Bestehen ist das Institut Finanzen und Steuern als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Die wissenschaftliche Leitung und Geschäftsführung des Instituts Finanzen und Steuern liegt seit Juni 2010 bei Frau Prof. Dr. Johanna Hey, Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität zu Köln. Der Vorstand des Instituts Finanzen und Steuern setzt sich zusammen aus Vertretern der Wissenschaft (Leitung), Wirtschaft, Rechtsprechung und Finanzverwaltung. Das Kuratorium setzt sich aus 42 Personen zusammen, vertreten sind die Bundestagsfraktionen, Wissenschaft, Beratung und Wirtschaft.
Rund 40 Persönlichkeiten insbesondere aus den Mitgliedsunternehmen bilden das Kuratorium, das das Institut hinsichtlich der wissenschaftlichen Ausrichtung und Themenwahl berät. Dem Kuratorium gehören oder gehörten zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vorsitzende des Finanzausschusses und die steuer- und finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen an.
Vorsitzender des Gesamt-Kuratoriums ist Dr. Ludolf v. Wartenberg (vormalig u.a. Hauptgeschäftsführer und Präsidiumsmitglied des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V.; MdB und Staatssekretär a.D.), Vorsitzender des geschäftsführenden Ausschusses des Kuratoriums ist RA Bernd Jonas (vormalig Generalbevollmächtigter der ThyssenKrupp AG). Satzung
Das Institut Finanzen und Steuern geht auf eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Vereinigten Wirtschaftsgebiets im Jahr 1948 zurück. In parlamentarischen und unternehmerischen Kreisen wie auch in der Finanzverwaltung erkannte man die Dringlichkeit einer Abkehr von der bisherigen klassischen Steuerpolitik. Diese sah ihre Aufgabe allein in einer rigorosen und kompromisslosen Sicherstellung des Gleichgewichts des öffentlichen Haushalts, indem sie eindimensional von der Ausgabenschätzung der öffentlichen Hand ausging. Dieser klassischen Steuerpolitik wurde als Idee eine bewegliche Steuerpolitik gegenübergestellt, bei der Steuergesetzgebung und Steuerverwaltungspraxis den Erfordernissen der jeweiligen wirtschaftlichen Situation angepasst werden sollten und gleichzeitig die Ausgabenschätzung der öffentlichen Hand in den Blick genommen wird. Die Initiative zu einer solch „beweglichen Steuerpolitik“ sollte ausgehen von einem „möglichst in lebensnaher Form arbeitenden Institut für Finanzen und Steuern“. Dieses sollte auf dem Gebiet des Finanz- und Steuerwesens notwendiges Material sammeln, zur gesetzgeberischen Verwertung wissenschaftlich verarbeiten und den interessierten Kreisen in Parlament und Wirtschaft laufend zur Verfügung stellen. Auch die Prüfung der öffentlichen Haushalte der Länder und Gemeinden sollte als vordringliche Aufgabe in den Arbeitsbereich des Instituts aufgenommen werden.
Im Spätsommer 1949 fand die Gründungsversammlung des Instituts Finanzen und Steuern in Frankfurt am Main statt. Als Träger und Mitarbeiter des Instituts wurden im Sinne des angestrebten Interessenausgleichs Persönlichkeiten gewählt, die sich durch besondere Fachkompetenz wie auch ihre engen sachlichen und persönlichen Verbindungen zu allen Zweigen der Wirtschaft und zu den Dienststellen der Finanzverwaltung auszeichneten.
Zweck des Instituts ist satzungsgemäß die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Steuerwesens. Verwirklicht wird dies zunächst insbesondere dadurch, dass das Institut