29.8.2011: IFSt legt Untersuchung zum Maßgeblichkeitsprinzip nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vorDurch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz hat die Diskussion über die Auslegung der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz und die weitere Auseinanderentwicklung beider Rechenwerke einen neuen Höhepunkt erreicht. Auch die hinter den steuerpolitischen Kulissen laufenden Arbeiten zur „Überprüfung" der steuerlichen Regeln zur Verlustverrechnung lenken wieder den Blick auf die Sonderwege der Steuerbilanz unter Umgehung handelsrechtlicher Regelungen zur Umsetzung des Imparitätsprinzips. In der betriebswirtschaftlichen Diskussion werden diese Durchbrechungen der Maßgeblichkeit gelegentlich mit Hinweis auf eine – allerdings nur theoretisch mögliche – unbeschränkte Verlustverrechnungsmöglichkeit gebilligt. Auch der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Jubiläumsrückstellungsentscheidung dem Maßgeblichkeitsprinzip verliehene Stempel als „entwicklungsoffene Leitlinie" und dessen nur leichtgewichtige Einordnung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips zur Beurteilung steuerlicher Leistungsfähigkeit offenbart vor allem den Mangel an Leitlinien und System in der steuerlichen Gewinnermittlung. Kuriose Folge ist, dass es auf der Passivseite der Bilanz nur noch auf das „Ob", nicht aber mehr auf den Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung ankommen soll. Erträge werden dagegen selbstverständlich weiterhin im Zeitpunkt ihrer Entstehung erfasst. Auch Bestrebungen einer grenzüberschreitenden Harmonisierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage – ob bilateral, im Rahmen verstärkter Zusammenarbeit in der Europäischen Union oder unionsweit – lenken wieder den Blick auf die Zusammenhänge zwischen Handels- und Steuerbilanz. Das Institut Finanzen und Steuern legt mit der IFSt-Schrift Nr. 474 von Prof. Dr. Wolfram Scheffler eine erste Untersuchung zu diesem Themenkomplex vor, die als Ausgangspunkt für die weitere Diskussion die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf das Verhältnis von handels- zu steuerrechtlicher Gewinnermittlung herausarbeitet. Ausgangspunkt der Analyse bildet die Interpretation des Maßgeblichkeitsprinzips durch die Finanzverwaltung. Die fehlenden Leitlinien im steuerlichen Gewinnermittlungsrecht werden dabei vor allem in der Gesamtschau deutlich. So stellt die generelle Abzinsung mehrjähriger Rückstellungen in der Steuerbilanz bei gleichzeitigem Festhalten am Stichtagsprinzip allein mit Blickauf bewertungsrelevante Preis- und Kostenelemente eine widersprüchliche Bewertung dar und führt zu einer systematischen Unterbewertung von Rückstellungen. Auf der Aktivseite der Bilanz kommt es dagegen nach dem von der Finanzverwaltung bei Ermittlung der Herstellungskosten vollzogenen Übergang zu einem uneingeschränkten Vollkostenansatz oftmals zu Überbewertungen. Nach der Auffassung von Scheffler sollte das Maßgeblichkeitsprinzip mittelfristig aufgegeben werden. Er schlägt ein eigenständiges Steuerbilanzrecht vor, das sich weitgehend an den „traditionellen" Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, insbesondere dem Nebeneinander von Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip, orientiert und das auch dem Grundsatz der Objektivierung eine hohe Bedeutung einräumt. Die IFSt-Schrift Nr. 474 (2011) zur Maßgeblichkeitsprinzip nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ist ab sofort erhältlich, Bestellinformationen: Scheffler, Das Maßgeblichkeitsprinzip nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, IFSt-Schrift Nr. 474 (2011); ISBN 978- 3- 89737-0 05-0; Einzelbezug über Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ; Tel.: 0800 0001637; Fax: 0800 0002959. Abonnenten von DER BETRIEB wird ein Rabatt von 20 % eingeräumt. |

