Zukunftsfragen der deutschen Finanz- und Steuerpolitik

1.7.2011: IFSt legt Vorschlag zur Berücksichtigung finaler Auslandsverluste in Erfüllung europarechtlicher Mindestanforderungen vor

Seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Marks & Spencer und Lidl Belgium wird intensiv über die Frage der Berücksichtigung finaler Auslandsverluste im deutschen Steuerrecht diskutiert. Bisher hat der Gesetzgeber keinerlei Anpassungen der einschlägigen Normen vorgenommen, weshalb es bis heute der Finanzgerichtsbarkeit obliegt, den unionsrechtlichen Anforderungen – trotz anders lautenden positiven Rechts – Geltung zu verschaffen. Die vorliegende Schrift nimmt diese unbefriedigende Situation zum Anlass, einen Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten.

Sie konkretisiert zunächst den Finalitätsbegriff unter Heranziehung der bisherigen Urteile des EuGH. Unionsrechtlich besteht die Pflicht zur Berücksichtigung von Auslandsverlusten zumindest bei Aufgabe der Geschäftstätigkeit einer Tochtergesellschaft bzw. bei Aufgabe einer Betriebsstätte. Indes sprechen auch gute Gründe für eine weitergehende Berücksichtigungspflicht, etwa bei Verlusten, die aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen untergehen.

Darüber hinaus skizziert die Schrift die Probleme der finanzgerichtlichen Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung: Auch mehr als fünf Jahre nach dem Urteil in der Rechtssache Marks & Spencer besteht keine Klarheit darüber, wann und unter welchen Voraussetzungen Steuerpflichtige finale Verluste in Abzug bringen können. Nicht nur unionsrechtliche, sondern auch verfassungsrechtliche Vorgaben erfordern daher eine gesetzgeberische Lösung.

Hier setzt die vorliegende Schrift an: Es wird ein konkreter Vorschlag erarbeitet, wie der Gesetzgeber das deutsche Steuerrecht anpassen könnte, um den unionsrechtlichen Anforderungen sowohl im Betriebsstätten- als auch im Konzernfall zu genügen. Er beschränkt sich hierbei zunächst auf das Mindesterforderliche; die weitere Klärung sollte dem EuGH vorbehalten bleiben. Damit wird ein Mittelweg eingeschlagen zwischen einer europarechtskonformen wie auch haushalterisch verträglichen Ausgestaltung des nationalen Steuerrechts.

Der Gesetzgebungsvorschlag ist dabei als Baustein zu verstehen, der bezogen auf die Organschaft zwei verschiedene Anwendungsmöglichkeiten bietet. Er kann als Teil eines neu konzipierten Gruppenbesteuerungssystems – wie aktuell vom Institut Finanzen und Steuern vorgelegt (Schrift Nr. 472) fungieren.
Alternativ könnte er im Sinne einer „kleinen Lösung“ zur europarechtskonformen Ausgestaltung der heutigen Organschaft beitragen.

Die IFSt-Schrift zum Reformvorschlag ist ab sofort erhältlich, Bestellinformationen: Rublack, Berücksichtigung finaler Auslandsverluste – Ein Vorschlag zur Umsetzung der unionsrechtlichen Anforderungen im deutschen Steuerrecht –, IFSt-Schrift Nr. 472 (2011); 978-3-89737-004-3; 15,00 € inkl. USt. zzgl. Versandkosten. Bezug über www.fachverlag-shop.de/ifst; Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ; Tel.: 0800 0001637; Fax: 0800 0002959. Abonnenten von DER BETRIEB wird ein Rabatt von 20 % eingeräumt.

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